Selbsthilfe Rhede

 

Interessenvertretung


  • Es geht uns nicht darum, "das Sagen zu haben", wie es immer so schön heißt. Aus unserern Erfahrungen wissen wir, wie schwer es ist, über den erlebten Missbrauch überhaupt sprechen zu können, erst recht öffentlich. Unser Ziel ist, diesen (noch) stummen Betroffenen eine Stimme zu geben, wenn sie dies wünschen.
  • Die Selbsthilfegruppe Rhede erhebt (mehr oder weniger freiwillig) auch den Anspruch, neben der Arbeit vor Ort die Interessen von Betroffenen im Bistum auch allgemein zu vertreten. Dabei ist uns bewusst, dass wir die Mehrzahl der Betroffenen innerhalb des Bistums Münster gar nicht kennen. Viele Betroffene kennen auch uns nicht. Folglich können wir eigentlich kein offizielles, rechtlich verbindliches Mandat für eine allgemeine Interessenvertretung haben, weil niemand uns dazu beauftragt hat. Diesen Umstand haben allerdings nicht wir zu verantworten, sondern das Bistum. Denn: Einzig und allein die Kirche verwaltet die Missbrauchsakten. Daher ist sie es auch, von der allein eine solche Interessenvertretung initiiert werden könnte. Mehr als zehn Jahre sind vergangen, ohne uns Betroffene miteinander in Kontakt zu bringen. Nur über diesen Kontakt könnten wir eine solche eigenständige Vertetung überhaupt angehen.
  • Soweit wir wissen, ist die Selbsthilfegruppe Rhede die erste Vereinigung von Betroffenen im Bistum. (Inzwischen ist eine weitere Gruppe in Münster hinzugekommen.) Der zunehmende Bekanntheitsgrad versetzt uns vielleicht in die Lage, eigenständig die Betroffenen miteinander zu vernetzen, um letztendlich eine solche selbstbestimmte und reguläre Interessenvertretung von Betroffenen im Bistum aufzubauen.
  • Da manche Betroffene aufgrund ihrer Erlebnisse in der Vergangenheit nicht mehr der Kirche angehören, ist es wichtig, dass wir uns auch nicht als innerkirchliche Interessengruppe verstehen, sondern kirchenunabhängig agieren.
  • Gegenüber einer hierarchisch und weltweit agierenden Organisation wie der Kirche kann ein einzelnes Individuum seine Interessen kaum durchsetzen. Daher müssen wir uns so weit wie möglich mit anderen Betroffenengruppen absprechen und gemeinsam handeln. Dies gilt z.B. für das Einsetzen für Entschädigungen ebenso wie für das öffentliche Einstehen bei Benachteiligung von einzelnen Betroffenen.
  • Die Interessenvertretung von Betroffenen können und wollen wir nicht der Kirche überlassen, solange die jeweiligen Kirchenleitungen gleichzeitig Ankläger, Verteidiger und Richter in den einzelnen Missbrauchsverfahren sind.
  • Dies gilt umso mehr, als alle Missbrauchsakten von der Kirche verwaltet werden und selbst die Einsicht in die eigenen Missbrauchsakten vom Wohlwollen der Kirche abhängt.
  • In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es immer wieder Fälle von Vertuschung gegeben hat. Die gemeinsame und eigenständige Vertretung von Betroffenen trägt hoffentlich dazu bei, diese  Manipulationen in Zukunft zu unterbinden.